Förderungen
Willkommen bei HeizGuru.info – Ihrem Informationsportal rund um das Thema Heizen, Lüften und Kühlen, selbstverständlich immer mit Blick auf die Nachhaltigkeit.
Wer Hausbesitzer ist oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, kann für bestimmte Baumaßnahmen am Eigenheim Förderungen beantragen.
Wichtige Stichworte sind hierfür die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Was sich hinter den Abkürzungen verbirgt und wie Hausbesitzer mit Förderungen Geld sparen können, wird hier erklärt.
Was ist das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine Bundesbehörde, die unter anderem Förderprogramme für Hausbesitzer und Bauherren verwaltet. Besonders relevant für alle, die ein Haus bauen, kaufen oder sanieren, sind die BAFA-Programme im Bereich Energie.
Mit den Förderungen können Eigentümer die Investitionskosten für neue Heizsysteme reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das BAFA sorgt dafür, dass die Programme einfach zugänglich und verlässlich sind, sodass Eigentümer ihre Modernisierung langfristig planen können.
Das BAFA unterstützt Maßnahmen, die Energie einsparen und erneuerbare Energien beim Heizen nutzen.
Dazu gehören zum Beispiel
- Heizungsmodernisierung mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie
- Energieeffiziente Haustechnik, wie moderne Steuerungen und effiziente Pumpen
- Kombination verschiedener Förderprogramme für einen nachhaltigen und kostensparenden Umbau
BEG – kurz erklärt
Ein besonders wichtiges Programm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die BEG unterstützt Hausbesitzer und Bauherren beim Einbau energieeffizienter Heizungen, wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie, sowie bei Sanierungen zur Energieeinsparung. Das BAFA prüft dabei die Anträge, bewilligt die Förderungen und zahlt Zuschüsse direkt aus.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Kurz gesagt:
Wer eine neue, energiesparende Heizung einbauen oder sein Haus energetisch sanieren möchte, stellt den Antrag bei BAFA, das die Fördermittel der BEG verwaltet und auszahlt. Hier gibt es weitere Informationen zum BEG.
BEG EM – kurz erklärt
Für private Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften ist der dritte Punkt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), besonders interessant. Nachfolgend wird erklärt, was die mit der BEG EM gefördert wird und wer diese Förderung beantragen kann.
Was wird im BEG EM gefördert?
Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (EM) können Sie bestimmte energetische Modernisierungen an Bestandsgebäuden fördern lassen. Gefördert werden Maßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen und das Energie-Niveau Ihres Hauses verbessern. Dazu zählen zum Beispiel moderne Heizungen, Dämmungen, Fenster oder Lüftungssysteme.
Auch Fachplanung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten kann bezuschusst werden. Eine Übersicht zu allen förderfähigen Maßnahmen und zur Antragstellung finden Sie im Allgemeinen Merkblatt und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle, die in ein Gebäude investieren, zum Beispiel:
- private Hausbesitzer oder Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
- Kommunen oder Stadtstaaten, wenn sie Aufgaben nachkommen, die anderswo auf kommunaler Ebene liegen
Die Förderung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt. Alle wichtigen Informationen, Links und Tipps zur Antragstellung finden Sie im Bereich „Informationen zur Antragstellung“ auf der BAFA-Website.
Die KfW und ihre Förderkredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine deutsche Förderbank, die im Auftrag des Bundes und der Länder wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungsziele unterstützt. Die KfW fördert Investitionen in den Bereichen Mittelstand, Umwelt, Infrastruktur, Bildung und Innovation. Sie unterstützt Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen. Die KfW bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für unterschiedliche Zielgruppen, darunter Gründer, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen.
Wen und was fördert die KfW?
Die KfW fördert Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und diese anschließend selbst nutzen. Pro Vorhaben können bis zu 100.000 Euro finanziert werden. Gefördert werden beim Neubau unter anderem die Kosten für das Baugrundstück (wenn es höchstens sechs Monate vor Antragstellung erworben wurde), Baukosten wie Material- und Arbeitskosten, Baunebenkosten etwa für Notar, Makler, Grunderwerbsteuer oder Architektur- und Energieberatung sowie Kosten für Außenanlagen. Beim Kauf einer Immobilie können neben dem Kaufpreis auch Ausgaben für Instandsetzung, Umbau oder Modernisierung sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer finanziert werden.
Nicht förderfähig sind hingegen Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen an bereits selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Wohnraumerweiterungen. Hier gibt es weitere Informationen zur KfW
Zu welchen Konditionen können Förderkredite beantragt werden?
Für die Finanzierung stehen zwei Darlehensarten zur Verfügung: ein Annuitätendarlehen, bei dem während einer tilgungsfreien Anlaufzeit zunächst nur Zinsen und anschließend gleichbleibende monatliche Raten aus Zins und Tilgung gezahlt werden, sowie ein endfälliges Darlehen, bei dem während der gesamten Laufzeit nur Zinsen anfallen und der Kreditbetrag am Ende vollständig zurückgezahlt wird. Der Kredit kann bis zu 100.000 Euro betragen und wird zu 100 % ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt entweder auf einmal oder in Teilbeträgen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage; eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Eine vorzeitige vollständige Rückzahlung ist möglich, allerdings gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung; Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden. Hier gibt es weitere Informationen zur Förderung eines Neubaus sowie zur Förderung einer Bestandsimmobilie.
